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Wegberg aktuell - 1. Halbjahr 2020
- Mitteilungen, Beiträge & Presseberichte aus der Mühlenstadt
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) ab 14.05.2020
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO) in der ab dem 15. Mai 2020 gültigen Fassung
- Informationen zu den "Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW
- Katalog zu den Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)
- Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen
- Alle Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen ab sofort
- Spiel- und Bolzplätze
- Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab sofort
- Reisebusreisen
- Jeglicher Sportbetrieb auf in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- Allen Geschäften mit Ausnahme der Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
- Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen.
- Mensen, Restaurants und Speisegaststätten (Öffnung frühestens ab 6 Uhr und Schließung spätestens um 15 Uhr sowie die Erfassung der Kontaktdaten, die Reduzierung der Besucherzahlen auf die Hälfte der verfügbaren Plätze, jedoch maximal bis 25 Personen; den Mindestabstand von 2 Metern zwischen Tischen sowie den Aushang der Hygienevorschriften); Mit Ausnahme der Öffnungszeiten gilt dies auch für Hotels bei der Bewirtung von Übernachtungsgästen.
- Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes, die noch geöffnet sein dürfen, haben die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.
- Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
- Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken
- Veranstaltungen, mit Ausnahme von Veranstaltungen u.a. zur Daseinsvorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte).
- Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Museen und ähnliche Einrichtungen ab sofort
- Alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen ab dem 18.03.2020
- Alle Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen ab sofort
- Spiel- und Bolzplätze ab dem 18.03.2020
- Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab sofort
- Reisebusreisen ab dem 18.03.2020
- Jeglicher Sportbetrieb auf in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab sofort
- Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen ab sofort
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen ab sofort.
- Mensen, Restaurants und Speisegaststätten (Öffnung frühestens ab 6 Uhr und Schließung spätestens um 15 Uhr sowie die Erfassung der Kontaktdaten, die Reduzierung der Besucherzahlen auf die Hälfte der verfügbaren Plätze, jedoch maximal bis 25 Personen; den Mindestabstand von 2 Metern zwischen Tischen sowie den Aushang der Hygienevorschriften); Mit Ausnahme der Öffnungszeiten gilt dies auch für Hotels bei der Bewirtung von Übernachtungsgästen.
- Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes (z.B. der örtliche Einzelhandel ohne Lebensmittelangebot) haben die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.
- Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
Montag, 16. März 2020 - Rheinische Post - Wegberg
Coronakrise - Stadt Wegberg teilt Regelungen mit
Einrichtungen bleiben geschlossen
Angesichts der Coronakrise bleiben zahlreiche öffentliche Einrichtungen weiterhin geschlossen. Darauf machen die Kommunen und der Kreis Heinsberg aufmerksam.
Von Michael Heckers
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Samstag, 25. Januar 2020 - Rheinische Post - Wegberg
Neujahrsempfang der SPD Wegberg
Barley in Beeck: Für Europa kämpfen
Mit Katarina Barley begrüßte die SPD Wegberg einen prominenten Gast zum Neujahrsempfang in Beeck. Die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments macht sich große Sorgen um die Europäische Union.
Von Michael Heckers
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Donnerstag, 9. Januar 2020 - Rheinische Post - Wegberg
Bauvorhaben in Wegberg
Neue Feuerwache teurer als geplant
Der Bau der neuen Feuerwache am Grenzlandring dürfte für die Stadt Wegberg deutlich teurer werden als ursprünglich geplant. In den nächsten Wochen werden dem zuständigen Fachausschuss die ausgearbeiteten Pläne vorgelegt. Im Jahr 2022 soll die neue Feuerwache stehen.
Von Michael Heckers
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Donnerstag, 9. Januar 2020 - Rheinische Post - Wegberg
Geplante Baumaßnahmen in Wildenrath
Geplantes Rückhaltebecken wohl überflüssig
Die Stadt Wegberg hofft, auf eine 850.000 Euro teure Baumaßnahme am Schaagbach in Wildenrath verzichten zu können.
Von Michael Heckers
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Donnerstag, 9. Januar 2020 - Rheinische Post - Wegberg
Auf freiwilliger Basis
Stadt Wegberg führt 2021 die Biotonne ein
Ab 2021 hat jeder Haushalt die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Biotonne in Anspruch zu nehmen.
Von Michael Heckers
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Mittwoch, 08.01.2020 - Stadt Wegberg
Kultur- & Veranstaltungskalender für das erste Halbjahr 2020
Ein umfangreiches Angebot an Veranstaltungen gibt es in Wegberg im ersten Halbjahr 2020. Das ist dem neuen Veranstaltungskalender zu entnehmen, den das Stadtmarketing zusammen mit dem Kulturring jetzt herausgegeben hat: ein übersichtlicher Flyer, den Ulrich Lambertz und Karl Küppers vom Stadtmarketing sowie Folkmar Pietsch vom Kulturring zusammengestellt und Grafik-Designer Franz Richter ansprechend gestaltet hat.
Montag, 06.01.2020 - Stadt Wegberg
Neujahrsempfang
Am vergangenen Samstag begrüßte Bürgermeister Michael Stock Gäste aus Politik, Kirche, Vereinswesen und Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wegberg zum diesjährigen Neujahrsempfang an der Eisbahn am Rathaus.
Dienstag, 31. Dezember 2019 - Rheinische Post - Wegberg
Jubiläum im neuen Jahr
Wegberg vor 200 Jahren vereinigt
Hintergrund Wegberg war in seiner Geschichte nicht nur Grenzstadt, sondern auch geteilte Stadt mit zwei Bürgermeistern. Der einstige Rentmeister und Gemeindedirektor Gerhard Evertz formulierte es so: "Die damaligen politischen Interessen sind im Wegberger Raum hart aneinander geraten."
Von Dietmar Schmitz und Wilhelm Plate
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Historischer Verein Wegberg e.V. - 2020 - Letzte Änderung: 28.09.2020