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Ortsgeschichte Wegberg - Das Gerichtswesen

Info-, Foto- und Materialzusammenstellung zum Thema

Das Projekt "Ortsgeschichte" ist in Bearbeitung. Ein erster Schritt soll die Sammlung und Sichtung von Primär- und Sekundärliteratur sein. Über Hinweise und Anregungen würden wir uns freuen.

Auszug aus
Adolf Vollmer (1912) Geschichte der Gemeinde Wegberg, S.35ff.

Gerichtswesen


Das niedere Gerichtswesen war in früherer Zeit mit der Gemeinde-Verwaltung verknüpft. Die Aufsicht und die richterliche Gewalt führte der Vogt. Die Scheffen waren nicht nur an der Gemeinde-Verwaltung beteiligt, sondern auch Gehilfen und Beisitzer beim Gericht. Sie stellten öffentliche Urkunden aus und verwahrten dieselben in ihrem Scheffenkump. Wollte z. B. jemand eine Schenkung machen, wollten einige einen Kauf abschließen und darüber eine öffentlich gültige Urkunde ausstellen, so gingen die Parteien in die Versammlung der Scheffen. Die Scheffen faßten die Urkunde ab, bezeugten den Inhalt derselben und hingen an die meist auf Pergament geschriebenen Urkunden ein Wachs- oder Lack-Siegel. Zu größerer Sicherheit wurden die Urkunden doppelt ausgefertigt und eine Ausfertigung im Scheffenkump, auch Scheffenkiste genannt, zur Aufbewahrung hinterlegt. (Gröteken Geschichte Dahlen.)

Solcher Scheffenurkunden finden wir sowohl von den Scheffen des geldrischen Dingstuhls zu Wegberg wie auch von den Scheffen des Jülich'schen Anteils zu Tüschenbroich. Die älteste bekannte Urkunde der Scheffen des Dingstuhls Wegberg (Geldern) stammt vom 28. Mai 1428 und beurkundet den Verkauf einer Erbpacht von 3 Malter Korn von Arndt zu Weil an Paulus zu Dorp, die später im Besitz der Nicolaus Vicarie war. (Urkunde im Pfarrarchiv.)

In der ältesten Zeit hatten die Scheffen von Wegberg-Geldern noch kein eigenes Siegel, weshalb sie entweder ihren Vogt oder die Scheffen der benachbarten Stadt Erkelenz baten, an ihrer Stelle ihr Scheffensiegel an die Urkunde zu hängen. Erst in einer Urkunde von 1630 wird zuerst erwähnt, daß sie ihr eigenes Scheffentums-Siegel angehängt hätten. Dieses selbe Siegel wurde bis zum Ende des 18. Jahrhunderts benutzt und ist heute noch auf dem Rathaus aufbewahrt. Es zeigt in der oberen Hälfte die Figur des Kirchenpatrons St. Petrus, in der unteren Hälfte ein Kreuz mit gleichen Balken, rechts davon ein Brot, ferner die Umschrift: Gelrischer Scheffensegel zu Wegberck.

Die Scheffen des Scheffenstuhls Wegberg (Jülich) zur Herrlichkeit Tüschenbroich gehörend, benutzen schon 1590 ein eigenes Scheffensiegel bei einer Urkunde vom 10. Februar 1590, worin sie den Verkauf einer Erbpacht durch Rudolf von Schonebeck an Johann Klöcker Eheleute bekunden, den diese „zur Deckung der von dem jüngst verstorbenen Wilh. Heinr. von Eyl, Herren zu Tüschenbroich hinterlassenen Schulden“ abgeschlossen haben. Das Ende des 18. Jahrhunderts in Gebrauch befindliche Siegel trug die Umschrift: „S. d. Herrlichkeit Tüschenbroich“ und zeigte in viergeteilten Feldern links oben und rechts unten ein Rad, darunter anscheinend 3 Häuser, in den Feldern links unten und rechts oben eine vierfache Zinne.

Durch Patent Ruremund, 13. Februar 1754, wurde dem Peter Schrammen an Stelle des verstorbenen Arnold Quasten das Gerichtsbotenamt am geldrischen Gericht zu Wegberg übertragen. Die Gemeinde hatte das Recht, für diese Stelle 3 Personen vorzuschlagen, unter welchen dann einer ausgewählt wurde.

In der französischen Zeit gehörte Wegberg zum Kanton und Gerichtsbezirk Niederkrüchten.

Bei der Neuorganisierung der Gerichtsbehörden unter preußischer Herrschaft wurde Wegberg durch Allerhöchste Kabinettsordre vom 9. Juni 1821 zum Kanton und Sitz des Friedensgerichtes für die Gemeinden Wegberg, Beeck, Niederkrüchten, Elmpt, Schwanenberg und Gerderath bestimmt und dem Landgerichtsbezirk in Aachen zugeteilt. In Niederkrüchten fanden fortan nur periodische Sitzungen statt. Die Gemeinde richtete die im südlichen Flügel des ehemaligen Klostergebäudes bisher als Schulsäle benutzten Räume zum Friedengerichtslokale ein, wofür eine Miete von 50 Thlr. jährlich vereinbart wurde.

Bei der Neuorganisation der Amtsgerichte wurde dann 1880 von einem Privatunternehmer ein besonderes Gerichtsgebäude mit Gefängnis erbaut und der Justizverwaltung vermietet, wobei die Gemeinde bis zum Jahre 1892 ein Viertel der Miete zu zahlen übernahm.

Am 1. Oktober 1879 wurde die Gemeinde Arsbeck dem hiesigen Gerichtsbezirke zugeteilt, sowie am 1. Oktober 1893 die Gemeinden Gerderath und Schwanenberg abgezweigt und dem Gericht in Erkelenz zugeteilt.

Das Amtsgericht ist besetzt mit einem Richter und 2 Gerichtsschreibern. Bis zum 16. September 1905 gehörte das Amtsgericht zum Landgerichtsbezirk Aachen, Oberlandesgericht Cöln, wurde dann aber dem neugebildeten Landgerichtsbezirk M. Gladbach, Oberlandesgericht Düsseldorf zugeteilt.

Quelle: Adolf Vollmer (1912) Geschichte der Gemeinde Wegberg, S. 35ff.

Historischer Verein Wegberg e.V. - 18.02.2017 - Letzte Änderung: 19.10.2019

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